Förderaufruf | Wirtschaftsministerium startet nächste Runde des „Innovationswettbewerbs KI“

18 März 2021

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021.

Fördervoraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Innovationswettbewerb teilzunehmen:

  • Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro, sein.
  • Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen.

Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.

Förderkonditionen

  • Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt.
  • Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Einzelvorhaben beantragen oder als Konsortialführer bzw. Konsortialpartner an einem Konsortialprojekt. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt gemäß der „Vierten Geänderte[n] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“

Förderkriterien

  • Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden kann auch die „kognitive“ Weiterentwicklung vorhandener Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse.
  • Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte. Disruptive, also marktverändernde Innovationen mit einem hohen Entwicklungsrisiko stehen dabei besonders im Fokus. 
  • Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen. Es soll die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gefördert werden, die das Potenzial hat neue Märkte zu erschließen bzw. es den Antragsstellern ermöglichen, sich durch Innovation besser am Markt zu platzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Kundennutzen (User Experience), Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und zur beabsichtigten Verwertung einschließlich der Zeitpläne dafür, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und Qualifikationen des Projektteams darzulegen. Zudem ist aufzuzeigen, wie fehlende Qualifikationen und Kompetenzen aufgebaut werden sollen.

Weitere Informationen zum Förderauf und Einreichnung erhalten Sie  hier